Aktuelle Informationen
Wichtige Informationen für Etihad Airways Passagiere
21. Februar 2013
Wichtige Information für alle Kunden, die einen Flug mit Etihad Airways gebucht haben und zwischen dem 22. und 25. Februar 2013 fliegen!
Etihad Airways stellt an diesem Wochenende das Reservierungssystem um, dies kann unter Umständen auch Einfluß auf Ihre Reise nehmen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
-Sie sollten vier Stunden vor Abflug am Flughafen sein.
-Wenn Sie am 22. oder 23. Februar mit Etihad Airways reisen, nutzen Sie bitte wenn möglich 24 Stunden vor Abflug den Online Check-in und bringen Sie Ihre ausgedruckte Bordkarte mit zum Flughafen.
-Wenn Sie nicht die Möglichkeit eines Online Check-ins haben oder am 24. oder 25. Februar reisen, nehmen Sie bitte die Buchungsbestätigung Ihres Fluges ausgedruckt mit zum Flughafen.
-Etihad Guest Meilen können während der Systemumstellung nicht für Prämienflüge oder Upgrades genutzt werden. Meilen sollten vor dem 21. Februar oder nach dem 24. Februar eingesetzt werden.
-Wenn Sie ein Upgrade am Flughafen kaufen möchten, nehmen Sie dies bitte vor oder am 21. Februar vor. Während der Systemumstellung wird das nicht möglich sein.
-Wenn Sie eine Umbuchung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte vor dem 22. Februar an unser Service-Team.
Finanzielle Schwierigkeiten von OLT Express
30. Januar 2013
Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gab die deutsche Lowcost-Fluggesellschaft OLT Express am Sonntag, 27.01.2013 bekannt, alle Flüge zu streichen. Obwohl man derzeit versucht eine drohende Insolvenz von OLT Express abzuwenden, haben wir beschlossen, unsere Kunden zu informieren und bereits entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, sollte die Insolvenz offiziell bestätigt werden.
Bitte beachten Sie folgende Möglichkeiten:
1. Sie haben einen Flug mit OLT Express gebucht und keine Flugticketgarantie abgeschlossen:
In diesem Fall wurde Ihr Flug bereits storniert bzw. wird Ihr Flug zeitnah storniert. Wir bemühen uns gemeinam mit der Fluggesellschaft eine Möglichkeit zu finden, Ihnen den bezahlten Flugpreis rückzuerstatten, allerdings wird dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen und wir können derzeit nicht garantieren, ob eine Rückerstattung überhaupt möglich ist.
2. Sie haben einen Flug mit OLT Express gebucht und eine Flugticketgarantie abgeschlossen:
Es gelten die selben Bestimmungen wie in Punkt 1. Sollte eine Insolvenz von OLT Express offiziell bestätigt werden, tritt die Flugticketgarantie in Kraft und Ihnen wird der Flugpreis entsprechend der geltenden Bedingungen der Flugticketgarantie rückerstattet.
3. Sie haben keinen Flug mit OLT Express gebucht, eine Teilstrecke Ihres Fluges wird aber von OLT Express durchgeführt:
Im Falle, daß Sie einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft als OLT Express gebucht haben (z.B. Lufthansa, SAS oder Swiss Air Lines), aber eine oder mehrere Teilstrecken von OLT Express durchgeführt werden (Codeshare), bietet die gebuchte Fluggesellschaft verschiedene Umbuchungsmöglichkeiten an.
Unser Service Team gibt Ihnen gerne Auskunft über die detaillierten Prozesse sowie über Umbuchungsmöglichkeiten.
Achtung: Flugbuchungen, zu denen Punkt 1 oder 2 zutreffend ist, werden storniert und eine Rückerstattung angefragt. Ob der bereits bezahlte Betrag gutgeschrieben werden kann, ist derzeit noch nicht bekannt.
Im Fall 1 und 2 haben Sie die Möglichkeit einen neuen Flug auf eigene Kosten über unsere Webseite oder telefonisch über unseren Kundenservice zu buchen.
Wir bedauern die Umstände, die Ihnen durch diese Situation entstehen und bemühen uns den finanziellen Schaden sowohl für Sie als auch für uns so gering wie möglich zu halten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Änderung Zielflughafen Bangkok bei Air Asia
16. November 2012
Wir wurden kürzlich von Air Asia darüber informiert, dass der Flugbetrieb nach / von Bangkok verändert wurde.
Seit 01. Oktober 2012 wickelt Air Asia keine Flüge mehr nach / von Bangkok über den Flughafen Suvarnabhumi ab. Stattdessen werden alle Flüge ab diesem Datum über den Flughafen Don Mueang durchgeführt.
Sollten Sie einen Flug mit Air Asia nach Bangkok gebucht haben, so wurden Sie bereits per Email informiert. Ihre aktuelle Buchung und Ihr E-Ticket behalten selbstverständlich weiterhin ihre Gültigkeit. Auch die Flugnummern bleiben unverändert. Sollten Sie keine Email erhalten haben oder Ihnen dieser Flughafen-Wechsel Umstände bereiten, kontaktieren Sie bitte unser Service-Team.
Aktuelle Informationen von Malev Hungarian Airlines
02. Oktober 2012
IATA hat kürzlich eine Vereinbarung bezüglich Rückerstattungen bereits bezahlter Malev Flugtickets mit den Insolvenzverwaltern von Malev in Ungarn getroffen. Diese Vereinbarung wurde von der Vnesheconombank in Ungarn, einem der Kreditgeber von Malev, angezweifelt. Auf Grund dessen wurde der Rückerstattungsprozess bis auf Weiteres eingestellt. IATA will gerichtlich dagegen vorgehen, bis dahin können keine weiteren Schritte eingeleitet werden. Der Ausgang dieses Vorgehens entscheidet darüber, ob der Rückerstattungsprozess wieder aufgenommen werden kann. IATA bemüht sich um eine schnelle Lösung, allerdings wird damit gerechnet, daß sich der Prozess in die Länge zieht.
20. Juni 2012
Zurzeit sind alle Refundanfragen noch in Bearbeitung. Wir warten auf eine Aussage von Malev, ob Zahlungen teilweise rückerstattet werden können. Momentan können wir keine Aussage darüber treffen wann dies publiziert wird. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Aktuelle Informationen zur Insolvenz von Spanair
20. April 2012
Wir möchten gerne die Gelegenheit nutzen um Sie über die aktuelle Situation bezüglich der Insolvenz von Spanair zu informieren.
Wenn Sie keine Flugticketgarantie für Ihr Spanair Flugticket abgeschlossen haben, müssen wir Ihnen leider mitteilen, daß eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages nicht möglich ist. Aus den EU-Richtlinien geht hervor, dass Ihr Flugticket im Falle einer Insolvenz der Fluggesellschaft nicht versichert ist. Die Fluggesellschaft erhält von uns stets direkt nach Buchung die Zahlung für Flugtickets, d.h. wir treten für Sie in Vorlage. Wir erhalten in diesem Fall keine Rückerstattung durch die Fluggesellschaft.
Allen Kunden, die eine Ticketgarantie für Ihr Spanair Flugticket abgeschlossen haben, wurde bereits der vollständige Betrag auf das angegebene Bankkonto / auf die angegebene Kreditkarte gutgeschrieben.
Aktuelle Informationen zur Insolvenz von Malev Hungarian Airlines
17. April 2012
Wir möchten gerne die Gelegenheit nutzen um Sie über die aktuelle Situation bezüglich der Insolvenz von Malev zu informieren.
Wenn Sie keine Flugticketgarantie für Ihr Malev Flugticket abgeschlossen haben, müssen wir Ihnen leider mitteilen, daß eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages nicht möglich ist. Aus den EU-Richtlinien geht hervor, dass Ihr Flugticket im Falle einer Insolvenz der Fluggesellschaft nicht versichert ist. Wir sind derzeit im Gespräch mit den Konkursverwaltern und bemühen uns um einen möglichen Schadensersatz. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Allen Kunden, die eine Ticketgarantie für Ihr Malev Flugticket abgeschlossen haben, wurde bereits der vollständige Betrag auf das angegebene Bankkonto / auf die angegebene Kreditkarte gutgeschrieben.
Malev (Hungarian Airlines) hat den Flugbetrieb am Freitag, 03.02.2012 um 06Uhr eingestellt
Wegen finanzieller Schwierigkeiten hat Malev (Hungarian Airlines) den Flugbetrieb am 03.02.2012 eingestellt. Es wird damit gerechnet, daß der Flugbetrieb in naher Zukunft nicht wieder aufgenommen werden kann.
Es gelten folgende Richtlinien:
- Wenn Sie Ihren Hinflug bereits angetreten haben und Ihr Rückflug vor dem 01.03.2012 geplant ist, wird Ihnen ein Mitarbeiter von Malev vorort bei der Suche nach Alternativen behilflich sein. Für diese Passagiere hat Malev eine spezielle Telefonnummer eingerichtet. Diese können Sie unter www.malev.com finden.
- Sie können selbstverständlich auch über unsere Internetseite ein neues Ticket mit einer anderen Fluggesellschaft buchen, allerdings auf Ihre eigenen Kosten.
- Wenn Sie einen Flug mit Malev (Ticketnummer beginnend mit 182) gebucht haben, der von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird (auf dem E-Ticket oder der Buchungsbestätigung angezeigt als “durchgeführt von...”), setzen Sie sich bitte selbst mit der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, in Verbindung. Es ist möglich, daß Ihr Flug stattfindet und Sie diesen über die durchführende Fluggesellschaft wahrnehmen können. Eventuell können hier zusätzliche Kosten anfallen.
- Wenn Sie im Besitz eines Flugtickets mit einer anderen Fluggesellschaft (Ticketnummer fängt nicht mit 182 an) sind, der Flug aber von Malev durchgeführt wird (auf dem E-Ticket oder der Buchungsbestätigung angezeigt als “durchgeführt von Malev”), ist oder wird Ihr Flug in den nächsten Tagen durch Malev annuliert. Wir raten Ihnen sich mit der gebuchten Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen, um sich über die Umbuchungsmöglichkeiten zu informieren. Wenn keine Alternativen verfügbar sind, werden wir, wenn es die Fluggesellschaft gestattet, eine Rückerstattung anfragen.
- Wenn Sie ein Malev Ticket (Ticketnummer beginnend mit 182) besitzen und der Flug durch Malev durchgeführt wird, wurde Ihr Flug bereits durch Malev storniert. Wir raten Ihnen sich ein neues Flugticket auf eigene Kosten zu kaufen. Es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit einer Rückerstattung, es sei denn Sie haben bei Buchung eine Ticketgarantie abgeschlossen.
- Wenn Sie eine Flugticketgarantie abgeschlossen haben, werden wir Sie bis Ende Februar bezüglich der Rückerstattung informieren. Die Kosten für eine Reiseversicherung oder die Flugticketgarantie sowie die Reservierungskosten sind nicht erstattbar.
- Kunden, die keine Flugticketgarantie abgeschlossen haben, erhalten keine Erstattung. Wir werden versuchen die vorausgezahlten Beträge bei IATA oder den Verwaltern geltend zu machen, da wir gemäß den Bestimmungen von Malev den Flugpreis direkt nach Ticketausstellung gezahlt haben. Allerdings sind die Chancen auf eine Rückerstattung aufgrund der finanziellen Probleme der Fluggesellschaft gering. Wir halten Sie auf unserer Internetseite über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
Wir bedauern die Situation und die Umstände, die Ihnen in Ihrer Reiseplanung entstanden sind. Da viele Passagiere umbuchen werden, raten wir Ihnen schnellstmöglich nach Alternativen zu suchen und Ihren Flug umzubuchen.
Spanair
Aufgrund der finanziellen Situation von Spanair wurden alle Flüge ab 28.01.2012 gestrichen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob Spanair den Flugverkehr wieder aufnehmen kann. Allerdings ist dies durch die finanziellen Schwierigkeiten eher unwahrscheinlich.
Um das Risiko eines finanziellen Schadens für Sie als Passagier als auch für uns als Reisebüro so gering wie möglich zu halten, werden wir alle ausgestellten Spanair-Tickets mit Abflugstermin in der Zukunft zur Rückerstattung an die IATA, dem Vermittler zwischen Reisebüro und Fluggesellschaft, schicken.
Das bedeutet, daß Ihr Flugticket nicht mehr nutzbar ist. Ihr Flug wurde bisher noch nicht storniert, aber wir rechnen damit, daß Spanair kurzfristig alle gebuchten Flüge stornieren wird.
Alle wichtigen Informationen für Sie im Überblick:
- alle ausgestellten Spanair-Tickets werden von uns zur Rückerstattung an die IATA geschickt. Ihr gebuchtes Flugticket ist daher ungültig.
- Spanair Flüge wurden noch nicht storniert. Sollte der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden, ist es möglich ein neues Ticket auszustellen. Dies ist allerdings noch unklar.
- in der ersten Februar-Woche wird sich herausstellen, ob alle Rückerstattungsanfragen genehmigt werden.
- sollten wir eine Genehmigung zur Rückerstattung Ihres Flugtickets erhalten, wird Ihnen der rückerstattungsfähige Betrag abzuglich der Reservierungsgebühr auf Ihr angegebenes Konto / Ihre Kreditkarte gutgeschrieben.
- sollten wir keine Genehmigung erhalten oder die Insolvenz offiziell bestätigt werden, greift die Flugticketgarantie, vorausgesetzt Sie haben diese bei Buchung mit ausgewählt.